Fujitsu whistleblower program for employees and third parties
Informationen für Hinweisgeber und Whistleblower
Fujitsu handelt in Übereinstimmung mit den jeweiligen Rechtsordnungen und Gesetzen. Um von möglichen Verstößen gegen Gesetze oder unsere Richtlinien im Rahmen unserer Tätigkeit zu erfahren, sind wir auf die Unterstützung und Zusammenarbeit aller unserer Mitarbeitenden und Führungskräfte sowie unserer Kunden und Geschäftspartner angewiesen.
Bedenken sollten frei und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen angesprochen werden. Wenn Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit für oder mit Fujitsu von dem Risiko potenzieller Verstöße gegen Gesetze oder unserer Richtlinien erfahren, zögern Sie nicht, dies mit Ihren Vorgesetzten, Ihren Ansprechpartnern bei Fujitsu, der jeweiligen Abteilung oder dem Management zu besprechen.
Wenn Sie befürchten, dass Ihre Bedenken nicht aufgegriffen werden oder wurden oder dass sogar die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen aufgrund Ihrer Meldung besteht, zögern Sie bitte nicht, Ihr Anliegen als vom Unternehmen geschützter Hinweisgeber / Whistleblower zu eskalieren. Whistleblowing ist für Fujitsu sehr wichtig, um unethisches und illegales Verhalten aufzudecken. Fujitsu hat null Toleranz gegenüber Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber / Whistleblower, wie in unseren Global Business Standards https://www.fujitsu.com/global/about/philosophy/codeofconduct/gbs und unserer Whistleblowing-Richtlinie beschrieben.
Um als Hinweisgeber / Whistleblower Bedenken im Hinblick auf Fehlverhalten im beruflichen Kontext zu äußern, hat Fujitsu über einen externen Anbieter den Fujitsu Alerthttps://secure.ethicspoint.eu/domain/media/en/gui/102834/ eingerichtet. Hinweise werden vertraulich behandelt und potenzielle Verstöße untersucht.
Themenbereiche, zu denen in Fujitsu Alert typischerweise Meldungen erstattet werden können, sind zum Beispiel:
- Korruption, Bestechung, Betrug, Veruntreuung oder Kartellrechtsverstöße.
- Unzulässiges oder missbräuchliches finanzielles Verhalten.
- Nichteinhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung oder gesetzlichen Anforderung.
- Gefahr für die (öffentliche) Gesundheit und Sicherheit oder die Umwelt.
- Produktsicherheit und -konformität.
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten.
- Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen.
- Nichteinhaltung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen.
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Verstöße gegen unternehmenssteuerliche Vorschriften.
- Sonstige kriminelle Aktivitäten.
- Missbräuchliches oder unethisches Verhalten.
- Unfaire Behandlung oder Vergeltungsmaßnahmen für vorangegangene Hinweise oder früheres Whistleblowing.
- Versuche, o.g. Fehlverhalten zu verschleiern oder zu verheimlichen.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und enthält Beispiele für die Art von Bedenken, die in Bezug auf den Fujitsu Way https://www.fujitsu.com/global/about/philosophy/, Fujitsus Global Business Standards https://www.fujitsu.com/global/about/philosophy/codeofconduct/gbs/ und lokale Gesetze auftreten können.
Fujitsu ermutigt Sie ausdrücklich, uns mutmaßliches oder tatsächliches Fehlverhalten zu melden und toleriert keine Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Meldungen.
Weitere Informationen zum Whistleblowing, dem Schutz von Hinweisgebern / Whistleblowern und dem Compliance Programm von Fujitsu finden Sie auf den Europe Compliance Connect Seiten oder auf den globalen Fujitsu Webseiten https://www.fujitsu.com/global/about/csr/index.html
Hinweisgeber in der EU oder in Bezug auf EU-Standorte:
Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen für Whistleblower / Hinweisgeber auf den Europe Compliance Connect Seiten sowie auf den Webseiten der jeweiligen lokalen EU-Gesellschaft.