Fujitsu Services
Allgemeine Hinweise zur Angebotsunterlage, insbesondere auch für Aktionäre außerhalb Deutschlands
Düsseldorf, 26. Februar 2007 — Sie haben die Internetseite aufgerufen, auf der die Fujitsu Services Overseas Holdings Limited, London, die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft veröffentlicht.
Aktionäre der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf dieser Seite zu bestätigen, um zur Angebotsunterlage zu gelangen.
Das auf den folgenden Seiten veröffentlichte Angebot („Angebot“) der Fujitsu Services Overseas Holdings Limited, mit Sitz in 22 Baker Street, London, W1U 3BW, Großbritannien („Bieter“), an alle Aktionäre der börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft, mit Sitz in Konrad-Zuse-Straße 16, 74172 Neckarsulm, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Heilbronn unter HRB 6645 („TDS AG“) ist ein Pflichtangebot gemäß den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“). Es wird unter Einhaltung der Vorschriften des WpÜG und der auf der Grundlage des WpÜG erlassenen Rechtsverordnungen, insbesondere der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots abgegeben. Das Angebot wird nicht nach den Bestimmungen einer weiteren Rechtsordnung durchgeführt. Mit Ausnahme der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage in deutscher Sprache und nach deutschem Recht sind keine sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen hinsichtlich der Angebotsunterlage und/oder des Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt oder von diesen erteilt worden. Aktionäre der TDS AG können daher nicht auf die Anwendung anderer ausländischer Anlegerschutzbestimmungen vertrauen.
Es gibt keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Angebots sind. Der Bieter wird eine unverbindliche englische Übersetzung der deutschen Angebotsunterlage veröffentlichen, wobei die deutsche Angebotsunterlage die allein bindende Fassung und die englische Übersetzung nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft ist.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage, einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Umschreibung der Bestimmungen der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffende Informationen können den Bestimmungen (insbesondere Beschränkungen nach Maßgabe) der Gesetze und Verordnungen anderer Rechtsordnungen als der Deutschlands unterliegen. Eine Veröffentlichung nach einer anderen Rechtsordnung als der Deutschlands ist nicht beabsichtigt. Der Bieter gestattet nicht, dass die Angebotsunterlage, eine Zusammenfassung oder sonstige Beschreibung der Bestimmungen der Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Informationen durch Dritte unmittelbar oder mittelbar außerhalb Deutschlands veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.
Das Angebot und die Angebotsunterlage stellen keine Abgabe, keine Veröffentlichung und keine öffentliche Werbung für ein Angebot nach Maßgabe von Gesetzen und Verordnungen anderer Rechtsordnungen als der Deutschlands dar. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet dient ausschließlich der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG und bezweckt weder die Abgabe eines Angebots noch die Veröffentlichung des Angebots und der Angebotsunterlage noch eine öffentliche Werbung für das Angebot nach ausländischem Recht.
Der Bieter hat keine weiteren Veröffentlichungen der Angebotsunterlage oder des Angebots veranlasst und keinen Dritten ermächtigt, Angaben zu dem Angebot oder der Angebotsunterlage zu machen.
Die Annahme des Angebots außerhalb Deutschlands kann anderen Rechtsordnungen als der Deutschlands unterliegen. Personen, die außerhalb Deutschlands in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen und die das Angebot annehmen wollen und in den Anwendungsbereich wertpapier- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der Deutschlands fallen, werden aufgefordert, sich über diese Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
Weder der Bieter noch eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person gemäß Ziffer 4.1.3 der Angebotsunterlage ist in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe der Angebotsunterlage und/oder des Angebots außerhalb Deutschlands mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als der Deutschlands vereinbar ist, noch dass die Annahme des Angebots außerhalb Deutschlands mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Eine Haftung des Bieters oder einer mit dem Bieter gemeinsam handelnden Person für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit dem Öffnen und Download der unten aufgeführten Angebotsunterlagen bestätigen Sie, dass Sie den rechtlichen Hinweis zur
Kenntnis genommen haben.
PDF Offer Document (English) [2.58MB]
PDF Angebotsunterlage MBRM (Deutsch) [3.41MB]
